ENERGIE, ROHSTOFFE

Erfolg ist planbar, wenn Probleme offenliegen und Lösungen überzeugen.

Wie sich die Wirtschaft in Deutschland entwickelt, ist nicht zuletzt davon abhängig, wie sicher und nachhaltig die Energie- und Rohstoffversorgung gelingt. Die Dynamik ist enorm, mit der Vorhabenträger, Betreiber von Kraftwerken und Übertragungsnetzen, Energieversorger oder Kies- und Rohstoffabbaubetriebe umgehen müssen. Erfahrene Akteure wissen, dass erstklassige juristische Expertise Gold wert ist. Das Ziel unserer Beratung ist eine rechtssichere Genehmigung in überschaubarer Zeit mit vertretbarem Aufwand. Wir schlagen geeignete Maßnahmen vor, um dieses Ziel zu erreichen. Das können auch großzügigere Maßnahmen für den Naturschutz sein, die möglicherweise kostenintensiv sind, sich am Ende jedoch auszahlen. Damit Vorhaben gut und rechtssicher geplant sind und Klagen von Umweltverbänden nicht greifen.

Aus gutem Grund arbeiten kluge Strategen rechtzeitig mit uns zusammen. Je früher wir Projekte begleiten, desto stärker können wir Ergebnisse mitgestalten, weil

  • Tiefgang tragfähigen, pragmatischen Lösungen vorausgeht,
  • Teamgeist Planungs- und Zulassungsverfahren sicher gestaltet,
  • interdisziplinäre Leidenschaft und Kompetenz Vorsprung sichern,
  • Klarheit Genehmigungsverfahren für Um-, Neu- oder Rückbauten unterstützt,
  • juristische Kompetenz hilft, Rechtsfehler frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden und
  • Vertrauensvorsprung bei Behörden Wirkung zeigt.

Wir sind eine der führenden Kanzleien im Umweltrecht und in vielen Sektoren zu Hause. Mandanten aus Industrie und Verwaltung vertrauen uns.

So sehen wir das. Und unsere Mandanten geben uns recht.

Kraftvolle Ergebnisse haben einen guten Grund.

Wer entschlossen ist, Kraftwerke zu errichten und zu betreiben, geht auf Nummer sicher und holt uns ins Team. Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir Kraftwerksbetreiber. Betreiber konventioneller, also von kohle- und gasbefeuerten Kraftwerken und von Kernkraftwerken sowie Betreiber von Kraftwerken, die erneuerbare Energien als Energieträger nutzen, sind bei uns in richtigen Händen. Unser Engagement in Genehmigungsverfahren ist umfassend.

Unsere Mandanten profitieren von unserer Kompetenz, wenn es Zeit ist,

  • Antragsunterlagen zu erstellen,
  • die erforderlichen Gutachten einzuholen,
  • Erörterungstermine wahrzunehmen und
  • sich mit Behörden abzustimmen.

Häufig sind Kraftwerksprojekte sehr umstritten. Wir vertreten Behörden und Betreiber in gerichtlichen Verfahren. Für die Rechte unserer Mandanten setzen wir uns auch ein, wenn es notwendig ist, erteilte Genehmigungen zu verteidigen. Und wir beraten Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen die darauf hinarbeiten, in den Genuss der Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zu kommen.

Rechtliche Kompetenz ohne Kompromisse. Das ist unser Antrieb.

 

Stehen Sie unter Strom, weil Ihre Projekte heiß laufen?

Pumpspeicherkraftwerke stehen für eine sichere Stromerzeugung. So konsequent sich erneuerbare Energien durchsetzen, so beherrschend wird ihr Stellenwert in Zukunft bleiben. Als große Batterie schaffen es Pumpspeicherkraftwerke, Strom zwischenzulagern. Sie gleichen Schwankungen – vor allem von Wind und Sonne – in der Energieerzeugung aus. Und sie stabilisieren das Stromnetz. Wasserkraftwerke sind Laufwasser- oder Speicherkraftwerke, die umweltfreundlich Energie ohne CO2-Emissionen produzieren.

Die Vorteile liegen auf der Hand. Gleichzeitig gehen der Bau und Betrieb dieser Kraftwerke mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft einher. Die Folgen für Gewässer sind weitreichend. Gute Beratung ist existenziell. Wir sind kompetent und versiert im Naturschutzrecht (Natura 2000, Artenschutzrecht, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung). Und wir beherrschen das Wasserrecht (Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot nach der Wasserrahmenrichtlinie). Unser Engagement umfasst Zulassungs- und Gerichtsverfahren, wenn Vorhabenträger Wasserkraftwerke modernisieren. Wir stehen unseren Mandanten auch zur Seite, wenn befristete wasserrechtliche Gestattungen neu erteilt werden.

Rechtliche Fragen zur Planung und zum Betrieb von Pumpspeicher- und Wasserkraftwerken sind sehr komplex. Uns überrascht das nicht. Damit kennen wir uns aus und beraten Vorhabenträger und Zulassungsbehörden fundiert und vorausschauend.

Dann brauchen Sie einen kühlen Kopf und erstklassige Anwälte. Wir sind bereit.

 

Sie wünschen sich Rückenwind für Ihre Windenergieprojekte?

Windenergie zu fördern ist ein zentrales Ziel der Energiewende.

Wir beraten Vorhabenträger in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen. Und wir unterstützen unsere Mandanten dabei, die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Ihre Projekte zu erhalten. Regionalverbände und Gemeinden binden uns ein, wenn sie Raumordnungs- und Bauleitpläne aufstellen, um Windenergie im Außenbereich zu steuern und zu nutzen.

Und wenn die schwierigen Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes Betreiber herausfordern, sorgen wir für Klarheit. In dem Zusammenhang kommt dem Vogelschutz eine besondere Bedeutung zu. Unsere Mandanten stellen sich mit unserer umfangreichen Expertise im Naturschutzrecht rechtssicher auf. 

Wir bewegen Ihre Windenergieanlagen juristisch in die richtige Richtung. 

 

Vernetzte Kompetenzen machen Stärken sichtbar.

Die Energiewende ist dann erfolgreich, wenn der Ausbau des Stromnetzes umfassend gelingt. Auch für die Gas- und Wasserversorgung ist eine funktionsfähige leitungsgebundene Infrastruktur zukunftsgestaltend.

Wir beraten und vertreten Unternehmen in Raumordnungsverfahren und Verfahren der Bundesfachplanung. Wir betreuen  die nachfolgenden Planfeststellungs- bzw. Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben. Wenn es nicht möglich ist, Nutzungsrechte an benötigten Grundstücken freihändig zu erwerben, beraten und vertreten wir die Vorhabenträger in Enteignungs- und Besitzeinweisungsverfahren.

Unsere Erfahrung überzeugt. Das schätzen unsere Mandanten. Auch weil aus unserer Kenntnistiefe und Praxis im Naturschutz (Natura 2000, Artenschutz, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) und Immissionsschutz starke Lösungen resultieren. Wir sind deshalb immer wieder an Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgerichts beteiligt.

Darauf können Sie sich verlassen. Weil wir Sie weiterbringen.

 

Sicherheit ist das höchste Gebot, wenn es um Kernkraftwerke geht.

Die friedliche Nutzung der Kernenergie ist seit Jahrzehnten politisch und rechtlich sehr umstritten. Es überrascht nicht, dass sich im Atomrecht vieles bewegt und verändert. Die Betreiber stehen permanent neuen Herausforderungen gegenüber. Gut, dass wir umfangreiche Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet mitbringen. Wir sind starke Partner, wenn die Agenda vorgibt,

  • (Änderungs-)Genehmigungen für bestehende Kernkraftwerke zu erteilen,
  • Zwischenlager zu genehmigen,
  • die Stilllegung von Kernkraftwerken zu genehmigen,
  • die Beförderung von Kernbrennstoffen zu genehmigen,
  • nachträgliche Auflagen anzufechten,
  • Novellen des Atomgesetzes mitzugestalten,
  • Aufsichtsmaßnahmen im Atomrecht zu überprüfen oder
  • Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit dem Atomausstieg geltend zu machen.

Wir sind gefragte Partner, um Verfahren rechtssicher zu gestalten. Unsere einschlägige Expertise basiert auf unserer jahrzehntelangen Erfahrung, die bis zu den Rechtsstreitigkeiten um die Genehmigung für das Kernkraftwerk Wyhl und den langjährigen Auseinandersetzungen um das Kernkraftwerk Obrigheim zurückreicht.

Juristische Sicherheit ist unsere Stärke. Und Ihre Handlungssicherheit.

 

Handeln Sie sich keine Risiken ein.

Wer sich mit dem unionsweiten Emissionshandelssystem beschäftigt, ist gezwungen, mit schwierigen Rechtsfragen umzugehen. Zukunftsorientierte Unternehmen setzen auf eine erstklassige Rechtsberatung.

Deshalb konsultieren uns Energieversorgungs- und Industrieunternehmen, um in allen Fragen des Emissionshandelsrechts professionell und zielgerichtet beraten und vertreten zu sein. Unsere Schwerpunkte sind Zuteilungsverfahren, Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Zuteilungsentscheidungen.

Wir unterstützen dabei, Berechtigungen zu übertragen und Sanktionen abzuwehren, wenn Berichts- und Abgabepflichten verletzt wurden. Unsere Stärke im Immissionsschutzrecht ist ein großes Plus für unsere Mandanten.

Handeln Sie rechtssicher und vorausschauend. Mit uns schaffen Sie das.

Tappen Sie juristisch im Dunkeln?

Klimaschutz ist essenziell. Deshalb ist es so entscheidend, dass solare Strahlungsenergie und die Energie aus Biomasse als erneuerbare Energien besser genutzt werden. Das trifft vor allem auf Pflanzen- und Pflanzenbestandteile, Bioabfälle und Biogas zu.

Chancenbewusste Anlagenbetreiber arbeiten mit uns. Sie wissen: Wer sich so intensiv mit Planungs- und Anlagenzulassungsrecht auseinandersetzt, bringt Licht ins Dunkel. Auch die Tatsache, dass wir gefragte Partner im Abfallrecht sind, erhellt fragende Gesichter.

Wir beraten, wenn unsere Mandanten Bebauungspläne für Solarparks aufstellen. Und wir bringen uns kompetent und vorausschauend in immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ein, um Biomassekraftwerke zuzulassen und um Kraftwerksstandorte mit Biomassefeuerungen zu ergänzen.

Höchste Zeit, uns einzuschalten.

 

Chancen und Risiken liegen oft im Verborgenen.

Die Geothermie, oder anders ausgedrückt: die Erdwärme, ist eine erneuerbare Energie und vielfältig nutzbar. Als Erdwärmesonde beheizt sie Einfamilienhäuser. Wärmeenergie erschließt sie mit Tiefbohrungen.

Wer Geothermie nutzt, steht vielfältigen Rechtsfragen gegenüber. Besonders das Wasser- und Bergrecht fördert Unklarheiten zutage. Wir vertreten Unternehmen in Betriebsplanzulassungsverfahren. Wir betreuen auch Mandanten, die Bergbauberechtigungen erwerben. Bergschadenshaftung rundet unser Kompetenzfeld ab.

Bei „Fracking“ geht es darum, Erdgas aus tiefen Gesteinsschichten zu gewinnen. Bisher fällt „Fracking“ unter das Bundesberggesetz. Neue Regelungen sollen diese umstrittene Technologie in sensiblen Gebieten der Trinkwassergewinnung und des Naturschutzes verhindern. Wir beraten Vorhabenträger und bringen unsere Erfahrung aus komplexen und politisch hoch umstrittenen Genehmigungsverfahren ein.

Weil es sich lohnt, tiefer zu graben. Dolde Mayen & Partner.

Brechen Sie nichts übers Knie.

In Deutschland gibt es ausreichend mineralische Rohstoffe wie Kies, Sand und Festgestein.

Unternehmen der Steine- und Erdenindustrie zählen auf uns. Sie sind gefordert,

  • an der Aufstellung von Regionalplänen für Rohstoffabbau und –sicherung mitzuwirken,
  • Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren für Abbaustätten zu meistern,
  • wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für Kiesabbauvorhaben zu organisieren,
  • immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Steinbrüche zu realisieren und
  • naturschutz- und baurechtliche Genehmigungsverfahren für den Trockenabbau zu bewältigen.

Dabei beraten und unterstützen wir. Kompetent. Umfassend. Vorausschauend.

Setzen Sie die richtigen Hebel an, wenn es um Rechtssicherheit geht.
Wir wissen welche.