UMWELTRECHT

Wir gehören zur Spitze im Umweltrecht.

Das Umweltrecht ist eines unserer zentralen Arbeitsgebiete. Wir sind Spezialisten für Immissionsschutz, Atom- und Strahlenschutzrecht, Naturschutz, Wasserrecht, Abfall- und Bodenschutzrecht sowie Gentechnik- und Stoffrecht. Wir beraten in Fragen der Umweltverträglichkeitsprüfung, der strategischen Umweltprüfung, des Zugangs zu Umweltinformationen, der Umwelthaftung und der Umweltrechtsbehelfe.

Schlechte Beratung kann folgenschwer sein. Dann bleiben Projekte stecken, die Verantwortlichen laufen bei Behörden an die Wand oder Unternehmen verlieren vor Gericht. Vorausschauende Entscheider kontaktieren uns frühzeitig. Dann sind wir von Anfang an dabei und in der Lage, zielführend zu gestalten. Das heißt auch, dass wir vordenken und beispielsweise Tendenzen der Rechtsentwicklung vorwegnehmen. Das können wir aus einfachem Grund: Wir sind erfahren, spezialisiert und steigen mit wissenschaftlicher Tiefe ein.

Wir sind am Puls der Rechtsentwicklung. Und wir sind Teamplayer. Weil wir das große Ganze juristisch zu einem tragfähigen Ergebnis bringen.

Und wir führen Sie zu starken Lösungen. Interdisziplinär. Verbindlich. Weitsichtig.

Stockt Ihnen manchmal der Atem, weil Ihr Projekt stagniert?

Der Immissionsschutz ist ein Dauerbrenner im Umweltrecht. Seit vielen Jahren beschäftigen wir uns mit der Thematik. Seine Bedeutung in immissionsschutzrechtlichen und baurechtlichen Genehmigungsverfahren ist enorm. Auch in Planfeststellungsverfahren kommt sie zum Tragen und setzt sich in der Lärmminderungs- und der Luftreinhalteplanung fort. Auch wenn es darum geht, Flächennutzungspläne und Bebauungspläne aufzustellen, ist der Immissionsschutz richtungsweisend. Bei Gewerbe- und Industrieansiedlungen und in der Raumordnung ist er relevant.

Wir beraten in Genehmigungs- und Planungsverfahren. Wir vertreten Unternehmen und Behörden in gerichtlichen Verfahren zu allen Fragen des Immissionsschutzrechts. Unser Fokus liegt dabei auf

  • dem Lärmschutz
  • der Luftreinhaltung
  • dem Störfallrecht
  • elektromagnetischen Feldern
  • dem produktbezogenen Immissionsschutz

Ab sofort haben Sie allen Grund aufzuatmen: Dolde Mayen & Partner.

Das Wunder Natur verdient Schutz.
Kein Wunder, dass die Gesetze so komplex sind.

Der Naturschutz und das Naturschutzrecht sind wichtige Wegweiser in unsere Zukunft. Die Verantwortung für Mensch und Umwelt führt zu umfangreichen naturschutzrechtlichen Fragen. Sie stellen sich in fast allen Planfeststellungs-, Genehmigungs- und Bauleitplanverfahren. Zentral sind die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes, die strengen Vorgaben des Unionsrechts, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und der deutschen Verwaltungsgerichte. Konkret heißt das: Projektverantwortliche sind gefordert, Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (Natura 2000), den Artenschutz und die Eingriffsregelung zu bewältigen.

Immer wieder klagen Umweltverbände nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz die Vorgaben des Naturschutzrechts ein. Umsichtige und kompetente Unternehmen und Behörden stellen sich rechtzeitig darauf ein. Weil sie exzellent beraten sind. Damit kennen wir uns aus.

Im Rahmen des Projekt- und Genehmigungsmanagements beraten wir Vorhabenträger. Wir koordinieren die Aktivitäten von Behörden, Planern und Fachgutachtern. In gerichtlichen Auseinandersetzungen vertreten wir Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden, etwa in Verfahren im Kontext der Genehmigungen von Kraftwerken, Abfallentsorgungsanlagen und Deponien, Verkehr, Infrastruktur, Industrieanlagen.

Wir sorgen für Klarheit. Natürlich.

Transparenz stärkt Vertrauen.

Jeder hat freien Zugang zu Umweltinformationen. Dies formuliert das Umweltinformationsgesetz unmissverständlich. Der Anspruch richtet sich gegen Behörden und Unternehmen, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden. Sie müssen darauf vorbereitet sein. Und oft befürchten die Unternehmen, um deren Informationen es geht, dass ihre Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse in Gefahr sind.

Wir beraten und vertreten Unternehmen, Ansprüche auf Zugang zu Umweltinformationen abzuwehren.

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz beruht auf der Aarhus-Konvention und dem Unionsrecht. Es hat die Verbandsklage weit über das Naturschutzrecht hinaus eingeführt. Es eröffnet Rechtsschutz gegen praktisch alle Entscheidungen und Planungen, die sich auf die Umwelt auswirken. Genau deshalb sind die Verantwortlichen noch mehr gefordert, die Qualität von Genehmigungen, Planfeststellungen, Plänen und den vorausgegangenen Verfahren sicherzustellen.

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Behörden in allen Fragen rund um Umweltinformationen und Umweltrechtsbehelfe.

Vertrauen stärkt Sie. Weil wir uns stark machen: für Ihr Recht.

Sind Ihre Vorhaben rechtlich wasserdicht?

Wer für Vorhaben aktiv ist, die wasserrechtliche Relevanz haben, kennt die Tücken des Verschlechterungsverbots und des Verbesserungsgebots. Damit haben das Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze ein außerordentlich komplexes und strenges Bewirtschaftungssystem errichtet. Das alles basiert auf den Vorgaben des Unionsrechts in der Wasserrahmenrichtlinie.

Wir beraten Unternehmen, die wasserrechtliche Verfahren mit dem Ziel durchführen, eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung zu erhalten, etwa im Zusammenhang mit Kraftwerken, Industrieanlagen, Kläranlagen, Trinkwassergewinnung und Geothermieanlagen. Seit Jahren unterstützen wir unsere Mandanten bei der Zulassung von Pumpspeicherkraftwerken und Wasserkraftwerken. Außerdem haben wir uns in Mandaten rund um Planfeststellungsverfahren für Maßnahmen des Gewässerausbaus einen Namen gemacht. Wir sind auch für Unternehmen der Steine- und Erdenindustrie im Einsatz. Und wir beraten und vertreten Fernwasserversorgungs-Zweckverbände und Wasserversorgungsunternehmen beim Leitungsbau.

Ja? Dann sagen wir Ihnen, ob das wirklich so ist.
Nein? Dann bringen wir Sie dorthin.

Gut, dass wir uns kennenlernen. Damit Sie Ihre Abfallwirtschaft juristisch sauber organisieren.

Wer aussteigt, muss durchsteigen.

Die 13. AtG-Novelle besiegelt den Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland. Trotzdem haben Fragen des Atomrechts nach wie vor großes Gewicht.

Unsere Erfahrung im Atom- und Strahlenschutzrecht ist unsere Stärke und umfasst die

Im Kern zählt, dass die Energiewende betroffene Unternehmen nicht nervös macht.

Unsere Mandanten sind beruhigt. Weil Sicherheit über alles geht.

Wer Böden, Arten, natürliche Lebensräume oder Gewässer schädigt, haftet. Punkt.

Das Bodenschutzrecht und das Umweltschadensgesetz kennen kein Pardon.

Umweltschäden zu sanieren, kann außerordentlich langwierig und kostspielig sein. Entscheidungen der Behörden unterliegen der Verbandsklage. Das sieht das Umweltrechtsbehelfsgesetz so vor.

Deshalb ist es wichtig, kompetent und vorausschauend beraten zu sein. Damit kennen wir uns aus. Wir schließen Risiken aus oder minimieren sie. Wer Altlasten- und Umweltklauseln in Verträgen gestaltet, ist mit uns juristisch auf der sicheren Seite.

Und wir unterstützen Unternehmen dabei,

  • Sanierungspläne zu erstellen
  • Sanierungsanordnungen abzuwehren
  • Ausgleichsansprüche nach dem Bundesbodenschutzgesetz und/oder
  • vertragliche Gewährleistungs- und Freistellungsansprüche einzufordern oder abzuwehren.

Wer hervorragend beraten ist, entlastet sich.
Ausrufezeichen!

Fortschritt fördert und fordert.

Das Gentechnikgesetz schützt vor möglichen Gefahren gentechnischer Verfahren und Produkte. Und es ermöglicht Unternehmen, Produkte konventionell oder unter Einsatz gentechnisch veränderter Organismen zu erzeugen und in Verkehr zu bringen. Das Gesetz definiert den rechtlichen Rahmen für alle, die wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Möglichkeiten der Gentechnik entwickeln, nutzen und fördern.

Das Stoffrecht ist in der REACH-Verordnung der Europäischen Union, den Vorschriften des Chemikaliengesetzes und in Rechtsverordnungen geregelt. Die REACH-Verordnung zielt darauf ab, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu meistern. Ihr liegen das Vorsorgeprinzip und eine medienübergreifende Präventivkontrolle zugrunde, bevor ein Stoff in Umlauf kommt.

Wir beraten Unternehmen in allen Rechtsfragen des Gentechnik- und Stoffrechts.

Nutzen Sie Ihre Chancen. Wir kümmern uns um die Risiken.

Der Schutz unserer Umwelt ist Gesetz.

Wie sich Vorhaben und Pläne auf ImmissionenNaturschutzWasser, Kultur- und Sachgüter auswirken, ist brisant. Deshalb dominieren umfangreiche Prüfungen die Agenda von Vorhabenträgern aus den Bereichen Energie, RohstoffeVerkehr, Infrastruktur, Industrieanlagen,  Abfallentsorgungsanlagen, Deponien und Flächennutzungsplan/Bebauungsplan, Gewerbe- und Industrieansiedlungen, Raumordnung. Dabei geht es um die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Strategische Umweltprüfung nach den Richtlinien der Europäischen Union und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Wer dabei ein Manko in Kauf nimmt, muss sich auf Klagen der Umweltverbände gefasst machen. Für verantwortungsvolle Akteure kann es nur einen Weg geben: die fehlerfreie Umweltverträglichkeitsprüfung oder strategische Umweltprüfung. Nur so erlangen sie die notwendige Rechtssicherheit. Und dafür setzen wir uns ein.

In anspruchsvollen, fachlich und rechtlich komplexen Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategischen Umweltprüfungen unterstützen wir vor allem Vorhabenträger dabei, rechtssicher und mit vertretbarem Aufwand ihr Ziel zu erreichen. Wir begleiten und koordinieren die Arbeit von Fachgutachtern und Planern. Und wir stimmen uns im Auftrag unserer Mandanten mit den Behörden ab.

Rechtssicherheit ist eine Entscheidung. Für Dolde Mayen & Partner.