VERKEHR, INFRASTRUKTUR, INDUSTRIEANLAGEN

 

Liegen noch weite Strecken Ihrer Projekte vor Ihnen?

Bei Infrastrukturprojekten handelt es sich um großformatige Vorhaben. Sie sind technisch, naturwissenschaftlich und juristisch komplex. Und Probleme sind oft schwer erkennbar. Bevor die Ampeln auf Grün stehen, ist der Verkehr auf Straße und Schiene, zu Wasser und in der Luft sehr planungsintensiv. Das gilt auch für Infrastruktur- und Industrieanlagen.

Hinzu kommt: Häufig behindert eine starke Gegenwehr den Verlauf und zieht Kreise.

Verantwortungsvolle Entscheider wissen: Juristische Unschärfen oder Fehleinschätzungen gefährden den Erfolg ihrer Projekte. Profis gehen keine Risiken ein. Sie stellen sich eine starke Kanzlei zur Seite, die ihre Vorhaben realisierbar gestaltet. Und hier setzt unsere Kompetenz an, wenn wir in komplexen Zulassungsverfahren beraten.

  • Wir sind kompetent, erfahren und effizient.
  • Unser technischer Sachverstand macht uns zu einem kommunikativen Bindeglied.
  • Wir koordinieren die interdisziplinäre Teamarbeit.
  • Wir haben einen langen Atem.
  • Wir verwandeln Hürden in Meilensteine.

Es ist Zeit, dass Ihre Pläne zünden und Sie Tempo zulegen. Mit uns an Ihrer Seite.

 

Visionen motivieren. Machbarkeit zählt.

Erfolgreiche Unternehmen gestalten den Wandel aktiv mit. Das heißt auch: Sie erweitern Werke, realisieren neue Standorte oder verändern Anlagen und Immobilien. Der Knackpunkt ist: Wer juristisch unscharf arbeitet, scheitert irgendwann. Im schlimmsten Fall heißt es: Zurück auf Null. Was bleibt sind Frust und hohe Kosten.

Unsere Mandanten hingegen handeln und entscheiden rechtlich fundiert und souverän. Sie kennen die ganze Bandbreite möglicher gesetzeskonformer Alternativen und wägen ihre Strategien rechtssicher ab. Weil sie gut beraten sind, gestalten sie tragfähige Lösungen und bauen ihre Projekte auf juristisch sicherem Boden.

Wir setzen uns für die Genehmigung von Industrieanlagen ein, wie

Weil Sie Fortschritt produzieren. Mit uns im Team.

 

Unstrittig ist: Der Luftverkehr ist und bleibt bedeutend.

Bevor Flughäfen in Betrieb gehen oder Änderungen erfolgen können, sind komplexe Planungsverfahren zu meistern. Alles dreht sich um Standorte, Flugrouten, Betriebszeiten und darum, wie sich der Flugplatz auf den Raum auswirkt. Hinzu kommen Diskussionen um Lärm und Naturschutz. Das heißt: Konflikte zwischen Flughäfen und ihrer Umgebung sind Programm.

Deshalb ist es so wichtig, sich am Boden und in der Luft rechtlich sicher aufzustellen. Rechtzeitig. Und dafür haben Sie uns.

Damit Flughafenprojekte keine Bruchlandung erleiden, beraten und unterstützen wir in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren:

  • Wir steigen am liebsten sehr früh ein, um tragfähige Antragsunterlagen zu erstellen.
  • Wir lotsen Sie durch den Erörterungstermin.
  • Wir koordinieren, wenn sich Planfeststellungsbehörde und Vorhabenträger abstimmen.
  • Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten vor Gericht. So, wie wir das für das Land Brandenburg als Planfeststellungsbehörde beim Ausbau des Flughafens Berlin Brandenburg getan haben.
  • Wir machen uns stark für Genehmigungs- und Planfeststellungsbehörden und für Betreiber deutscher Verkehrsflughäfen und Sonderlandeplätze.

Sind Sie mit dem Gesetz auf Flughöhe? Mit uns starten Sie durch.

 

 

Vernetzen wir Kompetenzen.

Deutschland hat sich hohe Ziele gesteckt: Auf erneuerbare Energien umzusteigen, die Bürger sicher zu versorgen und dabei den europäischen Binnenmarkt zu verwirklichen.

Der Netzausbau für Strom, Gas und Wasser geht mit großvolumigen Verfahren einher, die juristischen Scharfsinn und kreative Lösungen erfordern.

Für starke Perspektiven.

Kompetenz nimmt Fahrt auf.

Mobilität ist in unserer Gesellschaft gleichbedeutend mit Selbstbestimmung und Zukunftsfähigkeit. Wenn Straßen und Schienen neu gebaut und ausgebaut werden, nimmt dies Gestalt an.

Es liegt in der Natur der Sache, dass Initiatoren vielfältige Umweltkonflikte lösen müssen. Dazu gehören ImmissionsschutzNaturschutz und Landschaftsschutz. Beteiligte in Infrastrukturprojekten kennen die Termini Natura 2000, Artenschutz, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nur zu gut. Und sie erleben, wie schwierig es sein kann, effizient und umweltverträglich Vorhaben zu meistern. Auch weil Bürgerbeteiligungen ihren Tribut fordern. Es sei denn, Projektverantwortliche sind juristisch exzellent beraten.

Wer hohe Ziele hat und Weitblick schätzt, arbeitet mit erfahrenen und querdenkenden Rechtsanwälten zusammen. So wie unsere Mandanten. Das sind privatwirtschaftliche Vorhabenträger und die öffentliche Hand in Planfeststellungsverfahren oder in Enteignungsverfahren. Vor Gericht vertreten wir Unternehmen, Kommunen und Planfeststellungsbehörden.

Wenn wir das Steuer übernehmen.

 

An der Oberfläche zu kratzen, ist nicht genug.

Ohne rohrleitungsgebundene Transportsysteme funktionieren Industrie und Energiewirtschaft nicht. Einerseits ist es faszinierend, über welche Strecken Pipelines verlaufen. Anderseits durchschneiden Rohrleitungen fremdes Eigentum. Das sorgt für Spannungen, auch weil Landschaft und Natur davon betroffen sind. Nachvollziehbar, dass Umweltkonflikte Projekterfolgen im Weg stehen können.

Wir beraten und vertreten Vorhabenträger in den Planfeststellungsverfahren, etwa Betreiber von Ethylen-Pipelines. Kompetent und lösungsorientiert erwirken wir die notwendigen Zulassungen und unterstützen in notwendigen Enteignungsverfahren.

Kluge Entscheider arbeiten mit einem Partner zusammen, der das große Ganze im Blick hat.

Mit einem Partner, der Klarheit über das Machbare verschafft.
Mit einer Kanzlei, die Auseinandersetzungen souverän lenkt.

Mit uns graben Sie tiefer. Weil Wissenschaft und Praxis Distanzen überwinden.

 

Sind Ihre Vorhaben juristisch wasserdicht?

Gewässer sind als Transportwege wichtig. Die Nutzung der Wasserkraft ist ein wesentlicher Baustein der Energiewende. Als wertvolle Umweltressourcen sind Gewässer besonders geschützt. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat das Wasserrecht in Fluss gebracht. Wir halten Kurs, wenn unsere Mandanten das Ziel verfolgen, Gewässer auszubauen, Wasser zu entnehmen oder Abwasser einzuleiten.

Wir beraten Unternehmen bei der Planung und Zulassung von Pumpspeicherkraftwerken und Wasserkraftwerken. Betreiber von Wasserwerken, Geothermieanlagen und Kraftwerken unterstützen wir in wasserrechtlichen Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren. Unternehmen der Steine- und Erdenindustrie, die Rohstoffe abbauen, vertrauen uns in wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren.

Wir sind für Sie da. Damit Sie in sicheren Gewässern unterwegs sind.

 

Steht auch Ihr großflächiges Projekt unter Beschuss?

Große Veranstaltungshallen, Sportanlagen oder Stadien begeistern Tausende. Doch bis diese Vorhaben realisiert sind, müssen Konflikte gelöst werden. Die Nachbarschaft erhebt Einwände. Die Initiatoren geraten in die Schusslinie, weil ihre Projekte in Landschaft und Natur eingreifen.

Dann kommen wir ins Spiel. Damit involvierte Kommunen und Betreiber von Sportanlagen, Messen und anderen Sondervorhaben kein Eigentor schießen.

Wir unterstützen in den Planungs- und Genehmigungsverfahren. Und wir verteidigen die Zulassungsentscheidung vor Gericht. Deshalb punkten unsere Mandanten. So wie das Beispiel der Landesmesse Stuttgart zeigt. Wir haben die Landesmesse vom Erlass des Landesmessegesetzes über die Planung bis zur Realisierung begleitet: Planfeststellung, Grunderwerb, Enteignung, Eröffnung und Erweiterung. Unsere Erfahrung ist Gold wert. Auch für Sie.

Dann überzeugen Sie spielerisch. Wir wissen wie.

 

Bremsen Unklarheiten Ihr ÖPNV-Management aus?

Der Staat organisiert den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Das sieht der Gesetzgeber so vor. Die staatlichen Aufgabenträger handeln im Rahmen der Verordnung (EG) 1370/2009 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und des Personenbeförderungsgesetzes. Wer Verkehrsleistungen betreibt, erbringt und deren Finanzierung verantwortet, weiß, wie komplex der rechtliche Rahmen ist.

Wir beraten Aufgabenträger und Verkehrsverbünde

  • bei allen Fragen der Aufgabenträgerschaft
  • beim Erlass Allgemeiner Vorschriften nach der VO (EG) 1370/2009
  • bei der Nah- und Regionalverkehrsplanung
  • bei der Vergabe
  • beim Abschluss der Verträge.

Reden wir. Bevor der Zug abgefahren ist.