Klarheit siegt. DOLDE MAYEN & PARTNER.

Wir – das sind Rechtsanwälte, die sich leidenschaftlich der Kunst des Öffentlichen Rechts widmen. Wir – das ist die renommierte Kanzlei Dolde Mayen & Partner in Stuttgart und Bonn, eine im Bundesgebiet führende Boutique, gefragt im Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Unionsrecht. Wir überzeugen DAX-Konzerne genauso wie kleine und mittlere Unternehmen sowie Behörden des Bundes und der Länder, Gemeinden und Landkreise. Denn wir verwandeln Komplexität in Klarheit. Mit zukunftsfähigen Konzepten und interdisziplinärem Verständnis. Mit juristischer Brillanz und Weitblick. Mit verbindlicher Kommunikation.

Anspruchsvolle Mandanten holen uns ins Team. Dafür gibt es gute Gründe.

  • Höchstes wissenschaftliches Niveau
  • Einschlägige Expertise, fachliche Kompetenz und Spezialisierung
  • Effizienz
  • Verständlichkeit und klare Sprache
  • Lange Mandantenbindung
  • Persönliche Beratung


Wir vernetzen Kompetenzen. Für starke Lösungen.

Was uns und unsere Mandanten bewegt

  • WirtschaftsWoche: Top-Kanzlei und Top-Anwälte 2026 im Vergaberecht sowie im Umwelt- und Bauplanungsrecht

    Das Wirtschaftsmagazin WirtschaftsWoche zählt uns zu den TOP-Kanzleien im Vergaberecht sowie im Umwelt- und Bauplanungsrecht und zeichnet Dr. Tina Bergmann im Vergaberecht sowie Dr. Markus Deutsch, Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde und Dr. Andrea Vetter im Umwelt- und Bauplanungsrecht als TOP-Anwälte ...
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  • FOCUS TOP-Wirtschaftskanzleien 2026: Dolde Mayen & Partner gehört auch 2026 zu den TOP-Wirtschaftskanzleien Deutschlands

    Im aktuellen Ranking des Wirtschaftsmagazins FOCUS werden wir in vier Rechtsgebieten ausgezeichnet: Baurecht, Energierecht, Umweltrecht und Vergabe- und Beihilfenrecht. Wir bedanken uns für das Vertrauen unserer Mandantinnen und Mandanten und freuen uns über die erneute Anerkennung! Dr. Barbara StammDolde Mayen ...
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  • BVerwG zur Anwendbarkeit des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes auf Baugenehmigungen für heranrückende Wohnnutzung

    Gilt das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) für eine Baugenehmigung, wenn von dem Bauvorhaben keine Umweltauswirkungen (z.B. Lärmemissionen) ausgehen, aber vom Nachbarn? Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage verneint und den Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG teleologisch reduziert ...
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DOLDE MAYEN & PARTNER

DIE KUNST DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

Seit Jahrzehnten gestalten wir Rechtsberatung so wissenschaftlich fundiert wie kreativ, praxisnah und wirtschaftlich überzeugend. Und das mit beeindruckenden Ergebnissen. Unsere Mandanten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung sind so anspruchsvoll wie wir. Sie vertrauen uns über viele Jahre hinweg in allen relevanten Bereichen des Verwaltungsrechts, Verfassungsrechts und Unionsrechts. Und sie inspirieren unser Schaffen, das Trends setzt.

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